1. Abschluss des Reisevertrages
- Ihre Reise können Sie persönlich, telefonisch oder schriftlich buchen. Mit der Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
- Die Reiseanmeldung kann durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer erfolgen. Der Anmelder steht für die Vertragsverpflichtungen aller Reiseteilnehmer bei ausdrücklicher Erklärung wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
- Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung bei uns zustande. Weicht der Inhalt unserer Reisebestätigung/ Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, liegt dennoch ein neues Angebot unsererseits vor, kommt ein Reisevertrag auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb von 10 Tagen die Annahme erneut bestätigen.
2. Bezahlung
- Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung zu leisten, die je nach Höhe des Gesamtpreises € 50,- pro Person beträgt.
- Der Restbetrag ist bis spät. 14 Tage vor Reisebeginn unaufgefordert zu leisten.
- Der Reisepreis kann bei der Anmeldung in voller Höhe bezahlt werden, muss jedoch bei kurzfristiger Anmeldung (14 Tage vor Reiseantritt) sofort in einem Betrag beglichen werden.
- Falls durch uns die Anmeldung nicht bestätigt werden kann, erhalten Sie die Anzahlung bzw. den vollständigen Reisepreis umgehend zurück.
- Zahlungsverzug berechtigt uns zum Vertragsrücktritt und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Stornogebühren.
3. Leistungen, Preise
- Für den Umfang der vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Leistungsbeschreibungen unseres Reisekataloges. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen und des Gesamtpreises verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
- Nicht eingeschlossen in den Reisepreis sind:
* die vom jeweiligen Land berechneten Visa-Gebühren, bzw. sonstige Gebühren;
* Versicherungsprämien für eigene zusätzliche Reiseversicherungen;
* zusätzliche Angebote der ortsansässigen Reiseveranstalter, wie Rundfahrten, Ausfllüge usw., die vor Ort gebucht werden können.
- Die Preise gelten für die in unserem Reisekatalog aufgeführten Leistungen und werden mit der Reisebestätigung/Rechnung als verbindlicher Preis der gebuchten Reise anerkannt.
- Die Mitnahme von Kindern ist unter Beachtung der konkreten Reise- und Beförderungsbedingungen möglich.
- Tiere dürfen bei Reisen laut Reisekatalog nicht mitgenommen werden.
4. Leistungs- und Preisänderungen
- Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
- Von wesentlichen Leistungsänderungen werden Sie, soweit möglich, unverzüglich von uns in Kenntnis gesetzt. In diesen Fällen ermöglichen wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt.
- Aus wichtigen Gründen sind wir berechtigt, z.B. die Streckenführung, Fahrpläne und Termine abzuändern. Informieren Sie sich daher bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Reise und rechtzeitig vor der Rückfahrt über die genauen Fahrzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus gegebenenfalls entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.
- Unsere Kalkulation basiert unter anderem auf dem mit den Leistungsträgern vor Drucklegung des Kataloges abgeschlossenen Verträgen. Sollten sich nachträglich Veränderungen der behördlich festgelegten oder genehmigten Beförderungstarife, der Steuern, der Treibstoffe oder öffentlichen Abgaben ergeben, sind wir zu einer auch nachträglichen Anpassung unserer Preise berechtigt. Dasselbe gilt für den Fall, dass wir gezwungen sind, unseren Leistungsträgern Zugeständnisse zu machen und wenn zwischen Zugang unserer Reisebestätigung/Rechnung bei Ihnen und dem Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollten diese Zugeständnisse an die Leistungsträger eine Preiserhöhung von mehr als 10% des von uns bestätigten Reisepreises erforderlich machen, sind Sie innerhalb von 10 Tagen (Posteingangsstempel entscheidet) zum gebühren- freien Rücktritt von der Reise berechtigt.
5. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer, Umbuchung, Ersatzperson
- Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
- Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und unsere Aufwendungen verlangen.
- Der angemessene Ersatz wird je angemeldeten Teilnehmer wie folgt pauschaliert: bis 30 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises ab 29. bis 7. Tag v. Reisebeginn 40% des Reisepreises ab 6. Tag vor Reisebeginn 75% des Gesamtpreises, am Tag der Abreise mindestens die Höhe der Stornierungskosten der Leistungsträger zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 €.
- Sind bei Festspielreisen im Reisepreis Leistungen eingeschlossen, die wir beim Leistungsträger nicht stornieren können (z.B. keine Rückgabe von Theaterkarten und Konzert- karten), müssen wir Ihnen diese in voller Höhe in Rechnung stellen.
- Nehmen Sie nach Buchung der Reise Änderungen z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder der Unterkunft vor, so sind wir berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt zu verlangen. Dieses beträgt bis 22 Tage vor Reiseantritt 10,- € je Reiseteilnehmer. Spätere Änderungen müssen wir Ihnen wie einen Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung berechnen.
- Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, sind wir berechtigt, die uns durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von 10,- € zu verlangen. Wir können dem Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
- Bei Flug- und Schiffsreisen gelten die jeweiligen Reisebedingungen des Veranstalters ( TP - Tour Project und BTO Neustrelitz).
6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
- Wird die von uns festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den eingezahlten Reisepreis erhalten Sie unverzüglich zurück.
- Wird die Reise infolge nicht voraussehbar höherer Gewalt erheblich beschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir den Vertrag kündigen, bei Rückzahlung des bezahlten Reisepreises. - Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden, bei Sicherung Ihrer Rückbeförderung. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseteilnehmer für noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
- Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen.
7. Gewährleistungen
- Sollte eine Reiseleitung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Beruht die Nichterbringung oder die nicht vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistung auf einem Umstand, der nach Vertragsabschluß eingetreten und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, sind wir berechtigt, durch die Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen.
- Sollten wir auf Ihr Abhilfeverlangen die Reiseleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen können, errechnet sich ein eventueller Minderungsanspruch aus der Wertdifferenz zwischen den gebuchten und erhaltenen Reiseleistungen.
- Sollte durch Nichterbringung oder nicht vertragsgemäße Erbringung der Reiseleistungen die Durchführung Ihrer Reise erheblich beeinträchtigt werden, können Sie durch schriftliche Erklärung den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag wirksam gekündigt, behalten Sie den Anspruch auf Rückführung und schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
- Sollten wir die uns obliegenden Pflichten aus dem Reisevertrag schuldhaft verletzen, sind wir verpflichtet, Ihnen den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
- Sollten Sie Beanstandungen haben, für die wir einstehen können, so wenden Sie sich sofort an unsere Reiseleitung/ Busfahrer.
- Können Ihre Beanstandungen auch von Reiseleitung/Busfahrer nicht hinreichend behoben werden, sollten Sie zusammen mit Reiseleitung/Busfahrer die für eine Geltendmachung von Ansprüchen grundsätzlich geforderte Niederschrift über die Beanstandung abfassen. Die Niederschrift wird zur Entscheidung von Reiseleitung/Busfahrer an uns weitergeleitet. Irgendwelche Ansprüche können von der Reiseleitung/Busfahrer nicht anerkannt werden.
- Sollte jedoch die Niederschrift ohne Ihr Verschulden nicht ausgestellt worden sein, muß Ihre eventuelle Mängelanzeige oder Anspruchstellung innerhalb eines Monats nach der vereinbarten Rückkehr schriftlich bei uns vorliegen, sonst verfallen Ihre Ansprüche.
8. Haftung, Verjährung - Wir haften als Reiseveranstalter für:
* die gewissenhafte Vorbereitung und Abwicklung der Reisen;
* die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
* die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen
* die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen entsprechend den Ortsüblichkeiten des jeweiligen Ziellandes und -ortes;
* ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person nach dem am Ort der Leistungserbringung geltenden Vorschriften.
- Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, haften wir nicht. Schiffsreisen und Leistungen an Bord sind in jedem Falle Fremdleistungen. Beachten Sie auch, dass derartige Veranstaltungen teilweisen Beschränkungen unterliegen.
- Unsere Haftung ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde.
- Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit auf Grund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen verjähren 6 Monate, Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung 3 Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende. 9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
- Zusammen mit Ihrer Reisebestätigung/Rechnung übergeben wir Ihnen ausführliche Informationen für alle bei Ihrer Reise notwendigen Formalitäten. Beachten Sie diese sorgfältig, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines Fremdenpasses, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Erfragen Sie diese beim zuständigen Konsulat.
- Alle Auskünfte erteilen wir nach bestem Wissen, eine Gewähr können wir jedoch nicht übernehmen.
- Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder Ihrerseits nicht eingehalten werden und Sie deshalb an der Reise verhindert sein, oder sollte ein Visum nicht oder nicht rechtzeitig erteilt werden, müssen wir auch dies als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.
9. Versicherungen
- Für Ihre Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eines Versicherungspaketes, bestehend aus Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisehaftpflichtversicherung. Diese Versicherung können Sie über uns mit der "Europäischen Reiseversicherung AG" abschließen.
- Im Versicherungsfall ist der Versicherte verpflichtet, die Versicherungsgesellschaft anzusprechen und die Buchungsstelle zu benachrichtigen.
10. Kundengeldversicherung
Nach dem neuen §651 BGB hat jeder Reiseveranstalter sicherzustellen, dass den Reisenden erstattet werden,
- der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters ausfallen, und
- notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters für die Rückreise entstehen. Der Reisende hat alles zu vermeiden, was zu einer unangemessenen Kostenerhöhung führen kann. Im Preis unserer Busreisen ist eine solche Insolvenzversicherung enthalten. Zusammen mit der Reisebestätigung wird dem Kunden der entsprechende Sicherungsschein ausgehändigt.